Ein einziger Anwalt - unzählige Leistungen:

Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der .....

..... durch Erstellen gewissenloser Unterlassungserklärungen, engagierte Lehrer  in Grenzen weist und damit den sexuellen Missbrauch an einem siebenjährigen Mädchen um weitere fünf Jahre ermöglicht ?

..... eine unseriöse Abrechnungspraxis betreibt und  gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsbetrug versucht ?

..... im Sinne einer rechtsbeugenden Justiz Heilbronn vermeidet, seinen Klienten umfassend zu beraten; - dabei Rechtsparagraphen verheimlicht, die gegen eine betrügerische und strafvereitelnde Justiz HN angewandt werden können ?

..... Ihnen als hilfesuchender Klient Schritte gegen eine gesetzeswidrig handelnde Justiz verspricht, - diese jedoch, ohne nachvollziehbare, sachbezogene Gründe, - wider erwarten nicht umsetzt ?

Suchen Sie im Bottwartal; - möglicherweise werden sie ihn dort finden.

(Das aktuelle Erinnerungsschreiben vom 20. Mai 2011 an diesen Rechtsanwalt, erklärt vorliegende Situation. Kommentar erfolgt unterhalb des Briefs).

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Hardy Kaiser – Kaiserstraße 172 – 76133 Karlsruhe

www.schutzvoramtsmissbrauch.de / www.amtsmissbrauchdurchjustiz.de

An: Rechtsanwalt G.                                                                                                                                      xxxxxstraße xx                                                                                                                                              7xxxx xxxxxxxxx                                                                                                               20. Mai 2011

Erinnerung

Sehr gehrter Rechtsanwalt G.!

Mittlerweile sind eineinhalb Jahre vergangen, seit Sie mir versprochen hatten, eine klare Gegenüberstellung Ihrer Leistungen zukommen zu lassen, welche schriftlich bestätigt, die Bareinlage, die ich Ihnen zu Beginn Ihrer `Beratung` übergeben hatte, sei mit weiteren `Leistungen` verrechnet worden.

Zur Erinnerung; - wie ich Ihnen während unseres letzten Telefonats sagte: Sie `wollten diese Bareinlage 2006 zur Sicherheit haben, falls meine Streitigkeiten mit den Albanern (inzwischen der rechtsbeugenden Justiz HN unter Hauptverantwortung des Oberstaatsanwalt S.) vor Gericht abgehandelt werden müsse`.

Entgegen Ihrer 2006 getätigten Aussage, spielten Sie im Herbst 2009 den Dummen und behaupteten, meine Bareinlage sei längst verrechnet worden. Den Nachweis wollten sie mir bis 1. November 2009 erbringen. Leider haben Sie dies bis heute hin versäumt.

Nochmals, um Ihrem Gehirn auf die Sprünge zu helfen:

Die Bareinlage wurde von mir, zu Beginn unserer vereinbarten `Rechtsberatung` bezahlt, was durch Quittungen belegt wurde. Diese Einlage wollten Sie zur finanziellen Sicherheit haben, `falls vorliegender Fall vor Gericht abgehandelt werden muss`.

Ein Gerichtsverfahren fand auch aufgrund Ihrer Untätigkeit und Ihres einvernehmlichen Verhaltens, im Sinne der rechtsbeugenden Staatsanwaltschaft HN nicht statt.

Sämtliche, Ihrer dürftigen Leistungen, die sich über Papier nachweisen lassen, ließen Sie sich durch prima Daumen geschätzte Kostenvorschussnoten auszahlen, obwohl Sie in keiner Weise eine `Rechtsberatung` geleistet hatten. Zu sagen, indem sie keinerlei Rechtsparagraphen zur Erörterung vorliegender Fälle herangezogen hatten.

Was Ihre unseriöse Abrechnungspraxis mit der damaligen Erlaubnis über mein Konto zu verfügen betrifft, führten wir diesbezüglich einen Schriftwechsel. Dies, als ich erklärte, dass ich auf einen Kanzleichef, der sich nicht an Absprachen hält und nicht zu von ihm eigens erbrachten Aussagen stehen kann, verzichten muss. (((Z.B.:„… Rechtsanwältin U., die bereits mehrere Male erfolgreich Rotlichtmilieu verteidigt hat …“; oder – „… wir können Oberstaatsanwalt S. und Staatsanwalt B. immer noch anzeigen ….“ – wahrscheinlich eine von Ihnen getätigte Aussage, um mit Hilfe leerer Versprechen das Zeitfenster eines problemlos zahlenden Klienten Hardy Kaiser in die Länge zu ziehen))).

Für die erste Aussage bin ich Ihnen auf jeden Fall dankbar. Es hat mir geholfen, meinen Fokus rechtzeitig zu verändern.

Ich äußerte Ihnen damals (teils schriftlich): - dass Sie entweder inkompetent sind, keine Ahnung vom Strafgesetz besitzen oder mir absichtlich Paragraphen des Strafgesetzbuchs vorenthalten, damit Sie mit der Staatsanwaltschaft HN und dem rechtsbeugenden Oberstaatsanwalt S. nicht in Konflikt geraten. – Anhand der Chronologie vorliegender Problematik und Ihrer halbherzigen `Schriftwerke`, in der Sie hauptsächlich Oberstaatsanwalt S. um Verlängerungsfristen gebeten hatten, lässt sich nachvollziehen, dass Sie in keiner Form eine zeitnahe, problemorientierte und adäquate `Rechtsberatung` geleistet hatten, - sondern den Fall auf bequeme Weise in Erwartung weiterer bezahlter Rechnungen Ihres Klienten verlängern wollten.

Die eben getätigten Aussagen betreffen nicht Rechtsanwalt W., der, nachdem ich Ihnen bereits mehrere tausend Euro bezahlt hatte, endlich auf drei Rechtsparagraphen des Strafgesetzbuchs hingewiesen hatte. Paragraphen, gegen die Oberstaatsanwalt S. und die Staatsanwaltschaft Heilbronn offensichtlich verstoßen.

Schließlich wurde mir durch Hinweis von Rechtsanwalt W. klar, dass ich mich selbst mit dem Strafgesetzbuch beschäftigen muss, um mein Recht zu erhalten, - wenn selbst der Chef der Kanzlei nicht im Stande ist, anhand vorgegebener Rechtsparagraphen des Strafgesetzbuchs, im Sinne seines Klienten zu argumentieren.

Auch wenn Sie, Herr G., von Ihrem angestellten Rechtsanwalt W. eine Menge lernen könnten, - selbst die Leistung von RA W. gegenüber dem Oberlandesgericht Stuttgart ist nicht ausreichend. – Wie W., Sie und inzwischen auch weitere Personen wissen, im Schreiben des Rechtsanwalt W. existiert kein schwerwiegender Vortragsmangel. Dieser wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart mutwillig unterstellt. (((Wie ich heute weiß und durch Akten anderer Geschädigter bestätigt finde, - das Oberlandesgericht Stuttgart nutzt seinen unkontrollierten Status schamlos aus und arbeitet vorsätzlich mit Strafvereitelung und Rechtsbeugung, wann immer es darum geht, Amtsmissbrauch zu kaschieren. – Dieses Schreiben darf ebenfalls an die hauptverantwortliche Leitung des OLG weitergereicht werden. Diese kennen mich bereits und wissen, dass meine Aussagen der Wahrheit entsprechen.)))
Hätte Rechtsanwalt W. im Sinne seines damaligen Klienten gehandelt, hätte er den Vorwurf eines `schwerwiegenden Vortragsmangels` nicht auf sich beruhen lassen und umgehenden Widerspruch geleistet, anstatt den anstandslos zahlenden Klienten Hardy Kaiser im Stich zu lassen. – Aber schließlich hat Ihre Kanzlei somit gehandelt, wie eine strafvereitelnde Justiz es von Ihnen erwartet. Sie, Rechtsanwalt G., dürften weiterhin die Gunst Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft genießen.

Zudem möchte ich nochmals auf den Versicherungsbetrug hinweisen, den Sie gegen Ende unserer `Zusammenarbeit` gegenüber mir und der WGV versucht hatten.

Es wurden niemals zivilrechtliche Beratungsleistungen von Ihnen erbracht. Ihre strafrechtliche Beratungs-`leistung` wurde in unangemessener und unseriöser Betragshöhe von mir geleistet. Zivilrechtliche Leistungen wurden durch Hardy Kaiser niemals eingefordert. Die Daten meiner Rechtsschutzversicherung erhielten Sie zu Beginn unserer Beratung im Jahr 2006, um abzuklären, ob die WGV finanzielle Anteile Ihrer Beratung teilweise übernehmen würde. Dies war nicht der Fall. Dass Sie, zum Abschluss Ihrer missglückten `Beratertätigkeit` den Versuch unternahmen, unter Vorwand scheinbar erbrachter Tätigkeiten, die niemals geleistet wurden auch noch Gelder von meiner Versicherung zu beanspruchen, kommt dem Tatbestand eines Betrugs gleich. – Zum Glück forderte die WGV damals einen `Beweis` in Form von Quittungen an, - sonst hätte ich vom Versuch dieses Betrugs wohl nie erfahren.

Wie ich nun weiß, - unlautere Abrechnungspraktiken können in der Justiz unbeachtet von statten gehen, - sowie es von manchen Ärzten im Gesundheitswesen praktiziert wird.
Zum 1. November 2009 wollten Sie mir antworten, nachdem ich zum Abschluss unserer `Zusammenarbeit` um Rückzahlung der Bareinlage gebeten hatte. – Eine Antwort unterließen Sie bis zum heutigen Zeitpunkt.

Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben Ihr Erinnerungsvermögen verlässlich in Gang gebracht habe und weise darauf hin, dass ich bis zum 10. Juni 2011 eine zufrieden stellende Antwort bzw. eine Überweisung der von mir 2006 erbrachten Vorauszahlung erwarte.

Gerne bin ich bereit, meine Ansprüche mittels einer Strafanzeige vor Gericht zu klären. – Wie Sie wissen, sind Sie es, der sich in diesem Fall einen Rechtsanwalt besorgen muss.

Außerdem: An Ihrem mehr oder weniger schlechten Ruf Ihrer Rechtsanwaltskanzlei tragen Sie selbst die Verantwortung. – Natürlich bin ich nach wie vor ziemlich kommunikationsfreudig, - habe enttäuschte Klienten Ihrer Kanzlei kennen gelernt, die begründen können, weshalb sie nie wieder in Ihrer Kanzlei Hilfe suchen werden.
Nur eine einzige Person; - Problematik: Kauf einer defekten Fotokamera übers Internet war von Ihrer `Rechtsleistung` begeistert. Einfachste Kaufrecht-Problematik, die ohne Anwalt hätte geregelt werden können. – Vielleicht sollten Sie sich auf solche Fälle spezialisieren.

Zwei angebrachte Aussagen möchte ich mir abschließend noch leisten:

a.) Vielleicht erfüllen ganz bestimmte Rechtsanwälte darin einen besonderen Sinn, Unterlassungserklärungen gegenüber engagierten Menschen zu erstellen, die gegen Kindesmissbrauch vorgehen. Dies mit dem fatalen Resultat, Kindesmissbrauch durch den Missbrauchstäter für fünf weitere Jahre hinweg zu ermöglichen. So lange, bis das Opfer unter fachärztlicher Behandlung im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg behandelt werden muss.
Herr G., - Sie wissen, um wen es sich handelt ! Möglicherweise erhalten Sie in diesem Leben noch die Möglichkeit, sich bei diesem Mädchen zu entschuldigen. – Ich werde mir Mühe geben; …; - versprochen.

b.) aufgrund meiner Erfahrung mit Ihrer Kanzlei würde ich nur dann Klienten zu Ihnen schicken, wenn ich diesen Menschen schaden wollte.

Ich denke, auch wenn eine betrügerische, rechtsbeugende Justiz in Heilbronn von Rechtsanwälten des Landkreises erwartet, im Sinne eines unkontrollierten Systems zu handeln, sollte sich ein Rechtsanwalt auf menschliche, moralische und sozialunterstützende Werte berufen.

Schade, dass das von scheinbar gebildeten Leuten nicht selbstverständlich einzufordern ist.
Bis zum 10.Juni 2011 auf Antwort verbleibend,

Hardy Kaiser.

PS.: (((Wie immer: Meine Aussagen können gerne vor öffentlichem Gericht erörtert werden; -  Gerne darf dieser Brief an Oberstaatsanwalt S. weitergereicht werden. Er wird in der Strafanzeige gegen sich, weiteres durch andere Rechtsinstanzen Deutschlands entgegennehmen. – Dies dürfte, neben einer zweiten Strafanzeige gegen amstmissbrauchende Polizeiobermeisterin H., die letzte sein, welche die Justiz HN betrifft.
Einschränkung: …. sollte sich nicht eine weitere Person, wie rechtswidrig agierende Familien- und Amtsrichterin M. nochmals im Sinne ihrer amtsmissbrauchenden Kollegen instrumentalisieren lassen, ihren Status als Richterin zu missbrauchen. – Ruhe wird Richterin M. erst erhalten, sobald ihre rechtswidrige Arbeitspraxis über den Rechtsweg sachbezogen, anhand vorliegender Fakten, abgehandelt und auf ordentlichem Weg gesühnt wurde.

Das Bundesministerium der Justiz in Berlin weiß über die schmutzigen Handlungsweisen der Heilbronner Justiz ansatzweise Bescheid. Eine Strafanzeige wird dort momentan tatsächlich behandelt. - Auf welche Weise das BMJ arbeitet, wird sich zeigen; .....)))

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In vorliegendem Fall war bereits nach drei Beratungsstunden und einer Aktenseinsicht klar, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs verstoßen.

Bedeutet, der Klient dieses Rechtsanwalts suchte bei diesem in erster Linie gegen die rechtsbeugende Justiz Heilbronn Hilfe. – Selbstverständlich sucht ein geschädigter Bürger deshalb bei einem Rechtsanwalt Hilfe , damit ihm durch objektive, umfassende Rechtsberatung geholfen wird. - Diese blieb aus, damit der Rechtsanwalt nicht Gefahr läuft mit der Staatsanwaltschaft HN in Konflikt zu geraten.

In vorliegendem Fall reichte ein Stundenhonorar von 238,- Euro nicht aus, dass dieser Rechtsanwalt seinen Klienten ausreichend berät. – Paragraphen, die gegen eine betrügerische Justiz hätten angewandt werden können, wurden von Rechtsanwalt G. bewusst unterschlagen. Argumente, die gegen die unlautere Justiz HN sprechen, wurden für keinen Rechtsweg genutzt. 

Nachdem der Anwalt durch eine zunächst, unehrliche Beratungstaktik mehrere tausend Euro von seinem Klienten abgezogen hatte, äußerte dieser:  "Das bringt alles gar nichts. Staatsanwälte müssen gar nichts." Seitdem Hardy Kaiser auf die `Beratung` dieses Anwalts verzichtet, (und grundsätzlich auf die Beratung eines `einzelnen` Anwalts verzichtet) geht der Fall voran und es zeigt sich: `Auch Staatsanwälte, Richterinnen und Polizeiobermeisterinnen müssen sich an das Strafgesetzbuch halten; - auch wenn sie, laut ihrer Berufspraxis, anderer Meinung sind.`

Geradlinig kann man einen Rechtsanwalt wie M. B. aus der Deutschhofstraße - Heilbronn bezeichnen. Als dieser durch den potentiellen Klienten Hardy Kaiser mit einer strafrechtlichen Anzeige gegen die Justiz Heilbronn konfrontiert wurde, wies er diesen Fall sofort von sich; -die Begründung: "Interessenkonflikt". - Womit er dem hilfesuchenden Klienten unmissverständlich klar gemacht hatte, er steht im Zweifelsfall, möglicherweise, für die Interessen einer rechtsbeugenden Justiz Heilbronn oder hat Schwierigkeiten auf engagierte Weise im Sinne seines Klienten zu arbeiten, da dieser gegen die Staatsanwaltschaft vor Ort vorgeht.

Zumindest wagte Strafrechtsanwalt B. (der übrigens in HN einen sehr guten Ruf genießt)  nicht, den Klienten Hardy Kaiser in `strafrechtlichen Beratungen` über den Tisch zu ziehen.

Interessant noch: Als Hardy Kaiser seinen Rechtsanwalt G. wegen des versuchten Vericherungsbetrugs angerufen hatte, äußerte RA G. im Affekt: "Beschaffen Sie uns die Quittungen für die Rechtsschutzversicherung. Sie kriegen auch etwas davon  ab."

Soviel zur Geradlinig- und Ehrlichkeit von Rechtsanwälten.

Weiteres in dieser Angelegenheit wird folgen; ..........